Gesetze & Normen

Der Betrieb verändert sich.
Was heißt das für die Prüfung?

Neue Ausstattung, andere Nutzung oder ein anstehender Termin: Nicht jede Situation führt zur gleichen Prüfaufgabe. Unser Wegweiser hilft Ihnen, wichtige Begriffe und offizielle Grundlagen einzuordnen.

Von der Frage zur Quelle

Was möchten Sie gerade klären?

Wählen Sie Ihre Frage. Der Wegweiser zeigt einen Einstieg in die jeweilige Grundlage – keine abschließende Bewertung Ihres Betriebs.

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§ 3 BetrSichV

Veränderungen gehören in die Gefährdungsbeurteilung.

Sicherheitsrelevante Änderungen der Arbeitsbedingungen können eine unverzügliche Aktualisierung erfordern. Die konkrete Situation ist fachkundig zu beurteilen.

Für Ihren nächsten Austausch

Beschreiben Sie, was sich an Nutzung, Ausstattung oder Arbeitsabläufen verändert hat.

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Der Wegweiser ermittelt keine Prüfpflichten und legt keine Fristen fest. Ihre Auswahl wird nicht gespeichert oder an uns übertragen.

Begriffe auseinanderhalten

Nicht jede Prüfgrundlage ist ein Gesetz.

Staatliche Verordnung

Betriebssicherheitsverordnung

Die BetrSichV bildet eine wichtige Grundlage für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln. Sie behandelt unter anderem Gefährdungsbeurteilung, Prüfungen und Aufzeichnungen.

BetrSichV aufrufen ↗
Unfallverhütungsvorschriften

DGUV Vorschrift 3 und 4

Beide betreffen elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Die für Ihren Betrieb geltende Vorschrift erhalten Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger.

DGUV-Vorschriften aufrufen ↗
Technische Regeln

TRBS

Technische Regeln konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung. Die TRBS 1201 behandelt Prüfungen und Kontrollen, die TRBS 1203 Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen.

Regelwerk bei der BAuA ansehen ↗
Technische Normen

DIN- und VDE-Normen

Je nach Prüfobjekt und Anlass kommen unterschiedliche technische Grundlagen infrage. Lassen Sie im Auftrag erläutern, welche Grundlage für welche Aufgabe herangezogen wird.

Prüfobjekte im Leistungskatalog ansehen ↗
Vor der Beauftragung

Die Bezeichnung ist der Anfang.
Der Umfang kommt dazu.

„Elektrische Prüfung“ oder eine Normnummer allein beschreiben noch keinen vollständigen Auftrag. Halten Sie fest, was konkret betrachtet werden soll.

  • Prüfobjekte Welche Geräte, Anlagen oder Maschinen gehören ausdrücklich zum Auftrag?
  • Anlass Geht es um eine wiederkehrende Prüfung oder eine konkrete Veränderung?
  • Grenzen Welche Bereiche sind ausgenommen oder gesondert abzustimmen?
  • Ergebnisunterlagen Welche Dokumentation wird bereitgestellt und wie wird sie dem Bestand zugeordnet?
Häufige Rückfragen

Was lässt sich nicht pauschal beantworten?

Müssen alle Arbeitsmittel dieselbe Prüffrist haben?

Eine einheitliche Frist muss fachlich begründet sein. Unterschiedliche Arbeitsmittel und Einsatzbedingungen dürfen nicht ungeprüft gleichgesetzt werden. Verbindliche Vorgaben bleiben zu beachten.

Bedeutet eine neue Nutzung automatisch dieselbe Prüfung wie bisher?

Die geänderte Situation muss betrachtet werden. Eine bisherige Festlegung lässt sich nicht automatisch auf andere Bedingungen übertragen. Beschreiben Sie die Veränderung den zuständigen Fachpersonen.

Kann ich allein vom Prüfaufkleber auf den gesamten Prüfumfang schließen?

Nein. Ein Aufkleber beschreibt den Auftrag und seine Ergebnisse nicht vollständig. Ziehen Sie die zugehörigen Prüfunterlagen heran und fragen Sie bei unklaren Angaben nach.

Muss ich vor der Anfrage die richtige Norm kennen?

Für den Einstieg können Sie Ihre Ausstattung, Nutzung und den Anlass beschreiben. Wenn Ihnen eine bestimmte Anforderung vorgegeben wurde, nennen Sie diese bitte ausdrücklich.

Jetzt zur konkreten Situation

Welche Prüfaufgabe möchten Sie klären?

Teilen Sie uns Ausstattung, Anlass und vorhandene Vorgaben mit. Wir besprechen die passende angebotene Leistung.

Kontakt aufnehmen

Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und die fachliche Beurteilung des Einzelfalls. Besondere Anforderungen einzelner Arbeitsmittel oder Anlagen bleiben zu berücksichtigen.