Wichtige Faktoren, die bei der Risikobewertung nach UVV DGUV 70 zu berücksichtigen sind

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Wenn es darum geht, die Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten, ist die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ein entscheidender Schritt. In Deutschland legt die UVV DGUV 70 konkrete Anforderungen an die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen in verschiedenen Branchen fest. Diese Bewertungen helfen dabei, potenzielle Gefahren zu erkennen und die notwendigen Kontrollmaßnahmen zur Risikominimierung festzulegen. In diesem Artikel besprechen wir die wichtigsten Faktoren, die bei der Durchführung der UVV DGUV 70-Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.

1. Identifizieren Sie potenzielle Gefahren

Der erste Schritt bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung besteht darin, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren. Dazu gehören physische Gefahren wie Maschinen und Geräte sowie chemische Gefahren, ergonomische Gefahren und psychosoziale Gefahren. Bei der Ermittlung von Gefahren ist es wichtig, alle möglichen Schadensquellen für Mitarbeiter zu berücksichtigen.

2. Bewerten Sie die Schwere der Risiken

Sobald potenzielle Gefahren identifiziert wurden, besteht der nächste Schritt darin, die Schwere der mit jeder Gefahr verbundenen Risiken zu bewerten. Dabei müssen die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts und die möglichen Folgen im Falle eines Vorfalls berücksichtigt werden. Durch die Beurteilung der Schwere der Risiken können Arbeitgeber Kontrollmaßnahmen zur Bewältigung der größten Gefahren priorisieren.

3. Bestimmen Sie Kontrollmaßnahmen

Basierend auf der Schwere der festgestellten Risiken müssen Arbeitgeber geeignete Kontrollmaßnahmen festlegen, um die Risiken am Arbeitsplatz zu minimieren. Dies kann die Implementierung technischer Kontrollen, administrativer Kontrollen oder persönlicher Schutzausrüstung umfassen, um Schäden für Mitarbeiter zu verhindern. Kontrollmaßnahmen sollten wirksam sein, um die Risiken auf ein akzeptables Maß zu reduzieren.

4. Überwachen und überprüfen

Es ist wichtig, die Wirksamkeit der am Arbeitsplatz umgesetzten Kontrollmaßnahmen regelmäßig zu überwachen und zu überprüfen. Dazu gehört die Durchführung regelmäßiger Inspektionen, die Schulung der Mitarbeiter und die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen bei Bedarf. Durch die Überwachung und Überprüfung der Kontrollmaßnahmen können Arbeitgeber sicherstellen, dass Risiken angemessen gemanagt werden.

Abschluss

Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß UVV DGUV 70 ist für die Gewährleistung der Sicherheit und des Wohlbefindens der Mitarbeiter am Arbeitsplatz unerlässlich. Durch die Identifizierung potenzieller Gefahren, die Bewertung der Schwere von Risiken, die Festlegung von Kontrollmaßnahmen sowie die Überwachung und Überprüfung der Wirksamkeit von Kontrollen können Arbeitgeber Risiken minimieren und ein sicheres Arbeitsumfeld für ihre Mitarbeiter schaffen.

FAQs

1. Wie oft sollten Risikobewertungen durchgeführt werden?

Gefährdungsbeurteilungen sollten regelmäßig, mindestens einmal jährlich oder immer dann durchgeführt werden, wenn es wesentliche Veränderungen am Arbeitsplatz gibt, die sich auf die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter auswirken könnten. Es ist wichtig, die Risikobewertungen bei Bedarf zu überprüfen und zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass die Kontrollmaßnahmen wirksam bleiben.

2. Wer ist für die Durchführung von Risikobewertungen verantwortlich?

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, Gefährdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz durchzuführen und sicherzustellen, dass geeignete Kontrollmaßnahmen zur Risikominimierung umgesetzt werden. Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter in den Risikobewertungsprozess einbeziehen und Schulungen zur Gefahrenerkennung und zum Risikomanagement anbieten, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.

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