ortsfeste betriebsmittel dguv v3

Stellen Sie hier ihre direkte Anfrage
Anfrageformular
Datenschutzerklärung
lichtmessung arbeitsplatz

Ortsfeste Betriebsmittel sind feste oder ortsfeste Anlagen, die in einem Unternehmen genutzt werden, um Arbeitsprozesse zu ermöglichen. Die DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) regelt den Umgang mit diesen Betriebsmitteln und dient der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. In diesem Artikel werden wir genau auf die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 eingehen und wie Unternehmen diese umsetzen können.

Was sind ortsfeste Betriebsmittel?

Ortsfeste Betriebsmittel sind Anlagen, Maschinen oder Geräte, die fest mit einem Gebäude oder einer Anlage verbunden sind und vor Ort genutzt werden. Beispiele für ortsfeste Betriebsmittel sind Aufzüge, Krananlagen, Hebebühnen, elektrische Anlagen, Druckluftanlagen und vieles mehr. Diese Betriebsmittel müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit und Funktionalität überprüft werden, um Unfälle und Schäden zu vermeiden.

Die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3

Die DGUV Vorschrift 3 legt fest, dass ortsfeste Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden müssen. Diese Prüfungen müssen von qualifizierten Personen durchgeführt werden, die über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Die Prüfungen müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, die je nach Art des Betriebsmittels variieren können.

Des Weiteren müssen die Prüfergebnisse dokumentiert und archiviert werden, um im Bedarfsfall nachweisen zu können, dass die Betriebsmittel ordnungsgemäß geprüft wurden. Bei Mängeln oder Defekten müssen diese umgehend behoben werden, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Umsetzung der DGUV Vorschrift 3 in Unternehmen

Um die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 zu erfüllen, müssen Unternehmen einen Prüfplan erstellen, der die regelmäßigen Prüfungen der ortsfesten Betriebsmittel festlegt. Dieser Prüfplan muss alle Betriebsmittel erfassen, die regelmäßig geprüft werden müssen, sowie die Intervalle der Prüfungen.

Des weiteren müssen die Unternehmen sicherstellen, dass die Prüfungen von qualifizierten Personen durchgeführt werden. Diese Personen sollten über eine entsprechende Ausbildung oder Qualifikation verfügen, um die Sicherheit der Betriebsmittel gewährleisten zu können.

Abschluss

Die DGUV Vorschrift 3 regelt den Umgang mit ortsfesten Betriebsmitteln und dient der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Unternehmen müssen die Anforderungen der Vorschrift erfüllen, indem sie regelmäßige Prüfungen der Betriebsmittel durchführen und dokumentieren. Nur so können Unfälle und Schäden vermieden werden.

FAQs

1. Wie oft müssen ortsfeste Betriebsmittel geprüft werden?

Die Prüfintervalle für ortsfeste Betriebsmittel können je nach Art des Betriebsmittels variieren. In der Regel sollten die Prüfungen jedoch mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

2. Wer darf ortsfeste Betriebsmittel prüfen?

Die Prüfungen der ortsfesten Betriebsmittel müssen von qualifizierten Personen durchgeführt werden, die über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Diese Personen sollten über eine entsprechende Ausbildung oder Qualifikation im Bereich der Betriebssicherheit oder der Elektrotechnik verfügen.

Zum Kontaktformular

Wussten Sie schon, unsere kostenlosen Leistungen sind:​

Gleicher Preis für die Prüfung von 230 Volt und 400 Volt – Betriebsmitteln (Drehstromgeräte)