Ortsveränderliche Betriebsmittel sind tragbare elektrische Geräte, die an Arbeitsplätzen verwendet werden. Sie unterliegen den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Gewährleistung der Sicherheit der Arbeitnehmer. Die DGUV 3 ist die Regelung, die in Deutschland speziell die Prüfung und Inspektion elektrischer Betriebsmittel regelt.
Fehler Nr. 1: Keine regelmäßigen Inspektionen durchführen
Ein häufiger Fehler, den viele Arbeitsplätze machen, besteht darin, ihre ortsveränderlichen Betriebsmittel nicht regelmäßig zu überprüfen. Gemäß den DGUV 3-Vorschriften sollten diese Prüfungen mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Geräte sicher verwendet werden können.
Fehler Nr. 2: Einsatz von unqualifiziertem Personal für Inspektionen
Ein weiterer zu vermeidender Fehler besteht darin, unqualifiziertes Personal für die Durchführung von Inspektionen ortsveränderlicher Betriebsmittel einzusetzen. Nur geschulte und qualifizierte Personen sollten mit der Inspektion elektrischer Geräte beauftragt werden, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsstandards entsprechen.
Fehler Nr. 3: Warnzeichen ignorieren
Das Ignorieren von Warnzeichen für mögliche Probleme mit ortsveränderlichen Betriebsmitteln ist ein Fehler, der zu Unfällen und Verletzungen am Arbeitsplatz führen kann. Ungewöhnliche Geräusche, Gerüche oder Fehlfunktionen sollten umgehend behoben werden, um weitere Probleme zu vermeiden.
Fehler Nr. 4: Keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen führen
Beim Umgang mit ortsveränderlichen Betriebsmitteln im Sinne der DGUV 3 ist eine ordnungsgemäße Buchführung unerlässlich. Aufzeichnungen über Inspektionen, Wartung und Reparaturen sollten auf dem neuesten Stand gehalten werden, um die Einhaltung der Sicherheitsstandards nachzuweisen.
Fehler Nr. 5: Verwendung beschädigter Ausrüstung
Die Verwendung beschädigter ortsveränderlicher Betriebsmittel stellt ein ernstes Sicherheitsrisiko dar. Wenn bei einer Inspektion festgestellt wird, dass Geräte beschädigt oder defekt sind, sollten sie sofort außer Betrieb genommen und bei Bedarf repariert oder ersetzt werden.
Abschluss
Zusammenfassend ist es für Arbeitsplätze wichtig, häufige Fehler beim Umgang mit ortsveränderlichen Betriebsmitteln gemäß DGUV 3 zu vermeiden. Durch die Durchführung regelmäßiger Inspektionen, den Einsatz von qualifiziertem Personal, das Anbringen von Warnschildern, das Führen ordnungsgemäßer Aufzeichnungen und die Vermeidung der Verwendung beschädigter Geräte können Arbeitgeber die Sicherheit ihrer Arbeitnehmer und die Einhaltung von Sicherheitsstandards gewährleisten.
FAQs
F: Wie oft sollten ortsveränderliche Betriebsmittel überprüft werden?
A: Ortsveränderliche Betriebsmittel sollten gemäß DGUV 3 mindestens einmal jährlich überprüft werden.
F: Wer sollte Inspektionen ortsveränderlicher Betriebsmittel durchführen?
A: Inspektionen ortsveränderlicher Betriebsmittel sollten von geschultem und qualifiziertem Personal durchgeführt werden, um die Einhaltung der Sicherheitsstandards sicherzustellen.