dguv wiederkehrende prüfung ortsveränderlicher elektrischer anlagen und betriebsmittel

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Die DGUV Vorschrift 3 regelt die wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Diese Prüfungen sind wichtig, um die Sicherheit der Mitarbeiter und die ordnungsgemäße Funktionsweise der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zu gewährleisten.

Warum sind wiederkehrende Prüfungen wichtig?

Die regelmäßige Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz von Menschenleben und Sachwerten. Durch die wiederkehrenden Prüfungen können Mängel erkannt und behoben werden, um Unfälle und Brände zu verhindern. Darüber hinaus sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und im Falle von Schäden durch mangelhafte elektrische Anlagen zu haften.

Was wird bei den Prüfungen überprüft?

Bei den wiederkehrenden Prüfungen werden die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihre ordnungsgemäße Funktionstüchtigkeit und Sicherheit überprüft. Dazu gehören unter anderem die Überprüfung der Isolationswiderstände, die Funktionsprüfung von Schutzmaßnahmen und die Sichtprüfung auf äußere Beschädigungen. Auch die Dokumentation der Prüfergebnisse ist ein wichtiger Bestandteil der Prüfungen.

Abschluss

Die wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Sicherheit. Durch regelmäßige Prüfungen können Unfälle und Brände vermieden und die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet werden. Unternehmen sollten daher die gesetzlichen Vorgaben zur Prüfung von elektrischen Anlagen einhalten und die Prüfungen von qualifiziertem Personal durchführen lassen.

FAQs

1. Wer ist für die wiederkehrende Prüfung verantwortlich?

Die Verantwortung für die wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel liegt beim Arbeitgeber. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten und die Prüfungen regelmäßig durchführen zu lassen.

2. Wie oft müssen die Prüfungen durchgeführt werden?

Die Häufigkeit der wiederkehrenden Prüfungen orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und den Herstellerangaben der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. In der Regel sollten die Prüfungen alle 6 Monate bis 4 Jahre durchgeführt werden, je nach Art und Einsatzbereich der elektrischen Anlagen.

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