Die DGUV Vorschrift 3 legt fest, dass ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen. Diese wiederkehrende Prüfung dient der Sicherheit und dem Schutz der Mitarbeiter vor Unfällen und Schäden. In diesem Artikel werden wir genauer darauf eingehen, was bei der wiederkehrenden Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu beachten ist.
Warum ist die wiederkehrende Prüfung wichtig?
Die wiederkehrende Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist wichtig, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und keine Gefahr für die Mitarbeiter darstellt. Durch regelmäßige Prüfungen können potenzielle Mängel erkannt und behoben werden, bevor es zu Unfällen kommt. Dies trägt dazu bei, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und die Betriebsbereitschaft der Anlagen zu erhalten.
Was wird bei der wiederkehrenden Prüfung überprüft?
Bei der wiederkehrenden Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln werden verschiedene Aspekte überprüft, um sicherzustellen, dass sie sicher und ordnungsgemäß funktionieren. Dazu gehören unter anderem:
- Isolationswiderstand
- Überprüfung der Schutzmaßnahmen
- Überprüfung der Erdung
- Überprüfung der Kennzeichnung
- Prüfung der Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag
Abschluss
Die wiederkehrende Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Dadurch wird regelmäßig überprüft, ob die Anlagen den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen, Unfälle vermieden werden können und die Betriebsbereitschaft der Anlagen eingehalten werden. Es ist daher entscheidend, die wiederkehrende Prüfung ernst zu nehmen und ordnungsgemäß durchzuführen.
FAQs
1. Wie oft muss die wiederkehrende Prüfung durchgeführt werden?
Die wiederkehrende Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln muss in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, die je nach Art der Anlage variieren können. In der Regel wird empfohlen, die Prüfung alle 1-4 Jahre durchzuführen, um die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten.
2. Wer darf die wiederkehrende Prüfung durchführen?
Die wiederkehrende Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln darf nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden, das über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. In vielen Fällen wird die Prüfung von externen Sachverständigen oder Prüforganisationen durchgeführt, um sicherzustellen, dass sie fachgerecht und unabhängig erfolgt.