DGUV 70: Welche Fahrzeuge dürfen in Betrieben verwendet werden und welche nicht?

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Die DGUV Vorschrift 70 regelt die Verwendung von Fahrzeugen in Betrieben und stellt sicher, dass die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet ist. Es gibt klare Richtlinien, welche Fahrzeuge in Betrieben verwendet werden dürfen und welche nicht. Diese Vorschrift gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche.

Welche Fahrzeuge dürfen verwendet werden?

Grundsätzlich dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen. Dazu zählen unter anderem:

  • PKWs und LKWs
  • Gabelstapler
  • Hubwagen
  • Elektrofahrzeuge
  • Transportfahrzeuge

Es ist wichtig, dass die Fahrzeuge regelmäßig gewartet und geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsstandards entsprechen. Außerdem müssen die Mitarbeiter über eine entsprechende Schulung im Umgang mit den Fahrzeugen verfügen.

Welche Fahrzeuge dürfen nicht verwendet werden?

Es gibt auch Fahrzeuge, die in Betrieben nicht verwendet werden dürfen, da sie ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen. Dazu zählen unter anderem:

  • Unzugelassene Fahrzeuge
  • Unsichere Fahrzeuge
  • Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis
  • Selbst gebaute Fahrzeuge
  • Ungeeignete Fahrzeuge für den betrieblichen Einsatz

Es ist wichtig, dass Unternehmen sicherstellen, dass in ihren Betrieben nur zugelassene und sichere Fahrzeuge verwendet werden, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.

Abschluss

Die DGUV Vorschrift 70 legt klare Richtlinien fest, welche Fahrzeuge in Betrieben verwendet werden dürfen und welche nicht. Unternehmen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass nur zugelassene und sichere Fahrzeuge eingesetzt werden, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

FAQs

1. Muss jedes Fahrzeug im Betrieb eine gültige Betriebserlaubnis haben?

Ja, gemäß der DGUV Vorschrift 70 müssen alle Fahrzeuge, die in einem Betrieb eingesetzt werden, über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die Fahrzeuge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und keine Sicherheitsrisiken darstellen.

2. Ist es ausreichend, wenn die Beschäftigten eine allgemeine Schulung im Umgang mit Fahrzeugen erhalten?

Nein, es ist nicht ausreichend, wenn die Beschäftigten nur eine allgemeine Schulung im Umgang mit Fahrzeugen erhalten. Es ist wichtig, dass Sie eine spezielle Schulung für die jeweiligen Fahrzeugtypen erhalten, die im Betrieb eingesetzt werden. Nur so können Unfälle und Verletzungen vermieden werden.

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